Was heißt situative Winterreifenpflicht?
Es gibt in Deutschland kein festes Kalenderdatum für Winterreifen. Vorgeschrieben sind sie immer dann, wenn die Straße winterlich ist – also bei Schnee, Schneematsch, Glatteis, Reif- oder Eisglätte. Wer dann mit Sommerreifen fährt, riskiert ein Bußgeld und bei einem Unfall Probleme mit der Versicherung.
Die Faustregel „von O bis O"
Als grobe Orientierung nutzen viele die Regel „von Oktober bis Ostern". Sie ist praktisch, weil in dieser Zeit winterliche Verhältnisse am wahrscheinlichsten sind. Verlassen Sie sich aber nicht allein aufs Datum – entscheidend ist immer die tatsächliche Wetterlage.
Woran erkenne ich einen echten Winterreifen?
Gültige Winterreifen tragen das Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke, „3PMSF"). Das reine „M+S"-Zeichen reicht bei neueren Reifen nicht mehr aus. Achten Sie außerdem auf ausreichend Profil.
- Alpine-Symbol (Schneeflocke im Berg) = zugelassener Winterreifen
- Gesetzliches Mindestprofil: 1,6 mm
- Empfehlung für Winterreifen: mindestens 4 mm für sichere Haftung
Häufige Fragen
Immer bei winterlichen Straßenverhältnissen (Schnee, Glätte, Eis). Ein festes Datum gibt es nicht – als Faustregel gilt „von Oktober bis Ostern".
Bei neueren Reifen nicht mehr. Maßgeblich ist das Alpine-Symbol (Schneeflocke im Berg, 3PMSF). Nur damit gilt der Reifen als Winterreifen.
Gesetzlich sind 1,6 mm Minimum, für sichere Haftung im Winter empfehlen wir mindestens 4 mm. Gern prüfen wir Ihre Reifen beim Räderwechsel.


